Das Amtsgericht Dortmund hat durch Beschluss vom 25. Juli 2019 die Verfahrenseröffnung und die Fortführung des Unternehmens in Eigenverwaltung für die deutschlandweit agierende Sporthandelskette Voswinkel angeordnet. Seit 24. April 2019 befand sich das Unternehmen in einem sogenannten Schutzschirmverfahren. Das Schutzschirmverfahren ist eine Sonderform des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung, das nur Unternehmen offensteht, die eine Aussicht auf eine Sanierung haben. Die Sanierung der Sport Voswinkel GmbH & Co. KG geht damit planmäßig weiter. Es ist beabsichtigt, dass der Insolvenzplan in Kürze beim Amtsgericht eingereicht wird. Die Restrukturierungsmaßnahmen sehen auch die Beendigung der Mietverträge von 22 Filialen zum 31. Oktober 2019 vor. Zudem werden das Warenverteilzentrum in Bochum und die Zentrale in Dortmund personell verkleinert. Insgesamt sind 275 Arbeitsplätze davon betroffen. „Wir bemühen uns weiterhin, für die betroffenen Filialen einen Käufer zu finden und so möglichst viele Arbeitsplätze zu erhalten. Zurzeit prüfen wir die vorliegenden Angebote“, sagt Marcus Neul, Geschäftsführer der Sport Voswinkel GmbH & Co. KG. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter von Sport-Voswinkel werden ab 1. August 2019 wieder vom Unternehmen gezahlt. Während des Schutzschirmverfahrens hatte die Agentur für Arbeit die Zahlungen übernommen.

     

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