Letzte Woche führte ORTOVOX eine selektive Vertriebsvereinbarung (SV) ein, die bereits der deutsche und österreichische Fachhandelspartner zur Unterschrift erhielt.

    Damit erfolgte ebenfalls eine Aktualisierung der AGB von ORTOVOX. Die selektive Vertriebsvereinbarung tritt ab dem 01.08.2018 in Kraft, also mit der kommenden Winter-Saison 2018/19. Vorordern werden demnach nur noch mit Unterzeichnung der Vereinbarung akzeptiert.

    ORTOVOX sieht die Einführung einer schriftlichen Vertriebsvereinbarung als sinnvolle und konsequente Fortsetzung der bisher gelebten Vertriebspolitik. Kernziel der Vereinbarung ist die Sicherstellung der starken Positionierung von ORTOVOX als hoch-innovative und hoch-qualitative Bergsportmarke, die sich dem Schutz am Berg verschrieben hat. Dazu braucht es autorisierte Fachhändler, die den gemeinsamen Zielen verpflichtet sind und die Anforderungen an eine entsprechende Markenpräsentation erfüllen. Ein weiteres Ziel ist die Unterbindung von nicht autorisierten Verkäufen, die über nicht qualifizierte Plattformen wie Amazon Ware verkaufen.

    Vertriebsleiter Felix Imaschewski sieht in der Einführung der SV eine klare Botschaft an den Fachhandel: „Wir sehen diesen Schritt als Verpflichtung gegenüber dem Fachhandel, weiterhin alles dafür zu tun, die Begehrlichkeit der Marke hoch zu halten und optimale Rahmenbedingungen für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und gemeinsamen Erfolg zu schaffen.“ Zur Unterstreichung der Wirksamkeit der Vereinbarung ist nach der Einführung in den Hauptmärkten Deutschland und Österreich eine schrittweise Einführung in weiteren europäischen Ländern geplant.

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